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KONSTRUKTION

ECE- R 25

Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung in Fahrzeugsitze einbezogenen und von nicht einbezogenen Kopfstützen (78/932/EWG)

  1. Diese Regelung gilt für Kopfstützen genannte Einrichtungen, die einer der genannten Arten entsprechen

  2. Sie gilt nicht für Kopfstützen, die an Klappsitzen oder quer zur Fahrtrichtung oder rückwärts gerichteten Sitzen angebracht werden können (--> ECE- R 17)

  3. Sie gilt für die Rückenlehnen selbst, wenn sie so beschaffen sind, dass sie auch die Funktion als Kopfstütze erfüllen

ECE - R 25: Kurse & Programme


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