top of page

KONSTRUKTION

Vorschriften für Kopfstützen

  • Eine in der Höhe verstellbare Kopfstütze darf bei der tiefsten Einstellung nicht mehr als 25 mm Abstand von der Oberkante der Rückenlehne haben

  • Bei einer in der Höhe nicht verstellbaren Kopfstütze darf zwischen Rückenlehne und Kopfstütze kein Durchbruch von mehr als 60 mm vorhanden sein

Ausnahme von den Mindesthöhen:

  • Bei Mittelsitzen hinten in Abweichung von der Höhe 750 mm, nicht weniger als 700 mm

  • Lässt das Fahrzeug die Kopfstützenhöhe nicht zu, z.B durch Abstand zum Dach, dann darf der Zwischenraum Kopfstütze/ Dach maximal 25 mm betragen, in keiner Benutzungsstellung jedoch weniger als 700 mm Kopfstützenhöhe

Vorschriften für Kopfstützen: Profil


bottom of page