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KONSTRUKTION
Vorschriften für Kopfstützen
Eine in der Höhe verstellbare Kopfstütze darf bei der tiefsten Einstellung nicht mehr als 25 mm Abstand von der Oberkante der Rückenlehne haben
Bei einer in der Höhe nicht verstellbaren Kopfstütze darf zwischen Rückenlehne und Kopfstütze kein Durchbruch von mehr als 60 mm vorhanden sein
Ausnahme von den Mindesthöhen:
Bei Mittelsitzen hinten in Abweichung von der Höhe 750 mm, nicht weniger als 700 mm
Lässt das Fahrzeug die Kopfstützenhöhe nicht zu, z.B durch Abstand zum Dach, dann darf der Zwischenraum Kopfstütze/ Dach maximal 25 mm betragen, in keiner Benutzungsstellung jedoch weniger als 700 mm Kopfstützenhöhe

Vorschriften für Kopfstützen: Profil
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