KONSTRUKTION
Abmessungen der Kopfstützen
Schnittebene S1 liegt 65 mm unterhalb der Senkrechten zur Bezugslinie und Kopfstützenoberkante
Breite: mindestens 85 mm auf jeder Seite, gemessen von der vertikalen Mittelebene des Sitzes
Höhe der Kopfstütze mindestens 100 mm
Bei Kopfstützendurchbrüchen Abstand "a" kleiner 60 mm oder Verlagerungsprüfung auf Durchbruch mit Kugel 165 mm
Bestimmung der Wirksamkeit der Kopfstütze
Vorbereitung wie bei Funktionsprüfung (--> ECE 17)
Die Anfangskraft ist auf 89 daN zu erhöhen, falls der Sitz oder die Rückenlehne nicht vorher versagen
(Anmerkung: USA und Australien gestatten einen dynamischen Alternativtest auf einem Testschlitten. Bei sinusförmiger Beschleunigung des Schlittens mit max. 8 g darf die Abwinkelung des Kopfes einer 95%- Puppe nach hinten nicht mehr als 45° betragen.)
Bei integrierter Kopfstütze ist der Versagensort ab 540 mm über dem R- Punkt zu bewerten
Bricht die Rückenlehne am Beschlag, so ist nochmals mit 53 daNm zu testen
