KONSTRUKTION
Wichtige Vorschriften ECE- R 21
Der Bezugsbereich darf keinerlei gefährliche Unebenheiten oder schafte Kanten aufweisen, die die Gefahr oder die Schwere von Verletzungen der Insassen erhöhen können
Im Bezugsbereich befindliche Teile müssen energieaufnehmend sein (Geschwindigkeit 24,1 km/h, Verzögerung des Kopfes während 3 ms höchstens 80 g)
Der untere Rand der Instrumententafel ist abzurunden; Radius ≥ 19 mm
Schalter, Knöpfe usw. aus hartem Werkstoff, die zwischen 3,2 mm und 9,5 mm aus der Instrumententafel herausragen, müssen eine Oberfläche von mindestens 2 cm², gemessen 2,5 mm von dem am weitesten vorstehenden Teil und abgerundete kanten haben, deren Radius nicht kleiner ist als 2,5 mm
Bei einer Herausragung von mehr als 9,5 mm müssen sie, unter der Wirkung einer mittels eines Stempels mit ebener Druckfläche und einem Durchmesser von nicht mehr als 50 mm aufgebrachten horizontalen Längskraft von 37,8 daN, in die Oberfläche der Instrumententafel so eingedrückt werden, dass sie um nicht mehr als 9,5 mm vorstehen oder sich ablösen
Bei herausragenden Teilen mit weichem Werkstoff (Härte ≤ 50 Shore A), der auf einem starren Trägerteil angebracht ist, gelten die Vorschriften nur für diesen Trägerteil