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KONSTRUKTION

Retraktoren

Die rückwärtigen Teile der Sitze:

  • müssen im Aufschlagbereich I energieaufnehmend sein (80g/3ms)

  • dürfen keine scharfen Kanten aufweisen:

- Aufschlagbereich I: 2,5 mm

- Aufschlagbereich II: 5,0 mm (Ausnahme: 2,5 mm, wenn gepolstert und energieaufnehmend)

- Aufschlagbereich III: 3,2 mm

  • Die Begrenzung des rückwärtigen Sitzbereiches im Aufschlagbereich III kann mit einer Kugel, 165 mm Durchmesser, im Bereich Sitz/ Innenverkleidung der Außenwand ermittelt werden

  • Die untere Begrenzung des Aufschlagbereiches III richtet sich nach der R-Punkt-Lage des dahinter befindlichen Sitzes

  • Diese Vorschriften gelten nicht für:

- Vorsprünge kleiner 3,2 mm, deren Kanten sein müssen, vorausgesetzt, dass die Höhe des Vorsprungs nicht größer als die Hälfte seiner Breite ist

- Die Rückenlehnen von hintersten Sitzen und Sitze mit gegeneinander angeordneten Rückenlehnen

- Die rückwärtigen Teile der Sitze, die sich unter einer horizontalen Ebene durch den niedrigsten R- Punkt in jeder Sitzreihe befinden

- Teile wie "biegsames Drahtgeflecht" (Netze)

Vorschriften für Aufschlagbereiche: Profil


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