KONSTRUKTION
Retraktoren
Die rückwärtigen Teile der Sitze:
müssen im Aufschlagbereich I energieaufnehmend sein (80g/3ms)
dürfen keine scharfen Kanten aufweisen:
- Aufschlagbereich I: 2,5 mm
- Aufschlagbereich II: 5,0 mm (Ausnahme: 2,5 mm, wenn gepolstert und energieaufnehmend)
- Aufschlagbereich III: 3,2 mm
Die Begrenzung des rückwärtigen Sitzbereiches im Aufschlagbereich III kann mit einer Kugel, 165 mm Durchmesser, im Bereich Sitz/ Innenverkleidung der Außenwand ermittelt werden
Die untere Begrenzung des Aufschlagbereiches III richtet sich nach der R-Punkt-Lage des dahinter befindlichen Sitzes
Diese Vorschriften gelten nicht für:
- Vorsprünge kleiner 3,2 mm, deren Kanten sein müssen, vorausgesetzt, dass die Höhe des Vorsprungs nicht größer als die Hälfte seiner Breite ist
- Die Rückenlehnen von hintersten Sitzen und Sitze mit gegeneinander angeordneten Rückenlehnen
- Die rückwärtigen Teile der Sitze, die sich unter einer horizontalen Ebene durch den niedrigsten R- Punkt in jeder Sitzreihe befinden
- Teile wie "biegsames Drahtgeflecht" (Netze)
