top of page

KONSTRUKTION

Prüfung der Energieaufnahme

  • Ist die Rückenlehne verstellbar, so ist sie nach einer Rückwärtsneigung in einer Stellung zu verriegeln, in der die Bezugslinie des Rumpfes der Prüfpuppe mit der Senkrechten einen Winkel von möglichst 28° bildet, falls vom Hersteller nichts anderes angegeben ist

  • Eine verstellbare Kopfstütze ist in die ungünstigste Benutzungsstellung zu bringen

  • Das Prüfgerät besteht aus einem Pendel mit einer auf dem Aufschlagsmittelpunkt reduzierten Masse von 6,8 kg. Das freie Ende besteht aus einem starren Kopf mit Durchmesser 165 mm

  • Die Aufprallsrichtung muss von hinten nach vorn in einem Winkel von 45° erfolgen

  • Die Aufschlagpunkte werden vom technischen Dienst festgelegt. Auch im Aufschlagbereich 2, wenn dort Oberflächen, deren Radien weniger als 5 mm betragen, vorhanden sind

  • Bei der vorderen Oberfläche muss die Aufprallrichtung von hinten nach vorn horizontal sein

  • Während oder nach der Prüfung darf keine gefährliche Kante auftreten

  • Der Kopf muss mit einer Geschwindigkeit von 24,1 km/h auf den zu prüfenden Teil aufschlagen

  • Die Verzögerung des Kopfes darf über einen ununterbrochenen Zeitraum von 3 Millisekunden höchstens 80 g betragen

  • Messung der Beschleunigung mit zwei Messwertaufnehmern, anschließend Mittelwertbildung

Prüfung der Energieaufname: Profil


bottom of page