KONSTRUKTION
Festigkeit nach der Konditionierung durch Abrieb
Die Zugfestigkeit muss mindestens 75 % der Zugfestigkeitswerte betragen, die bei den Prüfungen von Gurtbändern ohne Abrieb ermittelt wurden, darf jedoch nicht niedriger sein als die für die Prüfung vorgeschriebene Mindestlast. Die Differenz zwischen den Zugfestigkeitswerten der beiden Muster darf nicht größer sein als 20 % des größeren der beiden gemessenen Zugfestigkeitswerte. Für die Verfahren Typ 1 und Typ 2 erfolgt die Zugfestigkeitsprüfung nur an Gurtbandmustern. Beim Verfahren Typ 3 erfolgt die Zugfestigkeitsprüfung am Gurtband mit den zugehörigen metallischen Teilen.
In Tabelle 1 sind die auf Abrieb zu prüfenden Gurtteile angegeben; die Verfahren, denen sie unterzogen werden müssen, sind mit "X" bezeichnet. Für jedes Verfahren ist ein neues Muster zu verwenden.
Auswahl der Prüfungen
Korrosionsprüfung (vollständiger Sicherheitsgurt)
Mikroschlupf- Prüfung
Prüfung der Bruchfestigkeit nach Konditionierung der Gurtbänder auf:
- Raumtemperatur und -feuchtigkeit
- Lichtbeständigkeit
- Kälte- und Wärmebeständigkeit
- Feuchtigkeitsbeständigkeit
- Abrieb
Zusätzliche Prüfungen für Sicherheitsgurte mit Tetraktoren
Dauerhaltbarkeit des Retraktormechanismus
Verriegelung der Retraktoren mit Notverriegelung
Widerstandsfähigkeit gegen Staub
Aufrollkräfte
Dynamische Prüfung des vollständigen Gurtes/ Rückhaltesystems
Verschluss- Öffnungsprüfung
Zusätzliche Prüfungen bei Sicherheitsgurten mit Vorspann- Einrichtung
