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KONSTRUKTION

Festigkeit nach der Konditionierung durch Abrieb

Die Zugfestigkeit muss mindestens 75 % der Zugfestigkeitswerte betragen, die bei den Prüfungen von Gurtbändern ohne Abrieb ermittelt wurden, darf jedoch nicht niedriger sein als die für die Prüfung vorgeschriebene Mindestlast. Die Differenz zwischen den Zugfestigkeitswerten der beiden Muster darf nicht größer sein als 20 % des größeren der beiden gemessenen Zugfestigkeitswerte. Für die Verfahren Typ 1 und Typ 2 erfolgt die Zugfestigkeitsprüfung nur an Gurtbandmustern. Beim Verfahren Typ 3 erfolgt die Zugfestigkeitsprüfung am Gurtband mit den zugehörigen metallischen Teilen.

In Tabelle 1 sind die auf Abrieb zu prüfenden Gurtteile angegeben; die Verfahren, denen sie unterzogen werden müssen, sind mit "X" bezeichnet. Für jedes Verfahren ist ein neues Muster zu verwenden.

Auswahl der Prüfungen

  • Korrosionsprüfung (vollständiger Sicherheitsgurt)

  • Mikroschlupf- Prüfung

  • Prüfung der Bruchfestigkeit nach Konditionierung der Gurtbänder auf:

- Raumtemperatur und -feuchtigkeit

- Lichtbeständigkeit

- Kälte- und Wärmebeständigkeit

- Feuchtigkeitsbeständigkeit

- Abrieb

  • Zusätzliche Prüfungen für Sicherheitsgurte mit Tetraktoren

  • Dauerhaltbarkeit des Retraktormechanismus

  • Verriegelung der Retraktoren mit Notverriegelung

  • Widerstandsfähigkeit gegen Staub

  • Aufrollkräfte

  • Dynamische Prüfung des vollständigen Gurtes/ Rückhaltesystems

  • Verschluss- Öffnungsprüfung

  • Zusätzliche Prüfungen bei Sicherheitsgurten mit Vorspann- Einrichtung

Festigkeit nach der Konditionierung durch Abriebung: Profil


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