SCHAUMSTOFFE
Entwurfsrichtlinien
Da der Schäumling den Komfort und damit das Empfinden des gesamten Sitzes entscheidend prägt, gilt es, bei diesem Bauteil besondere Sorgfalt walten zu lassen. Für die Konstruktion gelten folgende Regeln:
Die Mindestdicke im Spiegelbereich (direkter Sitzbereich) von 35 mm sollte eingehalten werden.
Kantenradien sollen größer als 3 mm sein. Flächenradien sollen einen Radius von 5-6 mm nicht unterschreiten, damit keine Lunker an den Ecken entstehen. Lunker sind ungewollte Lufteinschlüsse, die zu Löchern im Schaum führen. Je nach Bezug könnte der Kunde den Schaden wahrnehmen.
Hinterschnitte sollten wegen der schlechten, bzw. unmöglichen Entformung vermieden werden. Wenn es nicht zu umgehen ist, sollte ein überstehender Schaum entworfen werden, der anschließend vom Werker nach unten gebogen wird.
Bei Mehrzonenschäumen sollen die Unterschiede um mindestens 2 kPa ausgelegt sein.
Eingeschäumte Sitzheizungen sind möglich, verursachen aber hohe Ausschussraten, da im Falle eines Defektes sowohl die Heizung, als auch der Schäumling unbrauchbar wird. Auch das Recycling wird entsprechend schwieriger und teurer.
