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KONSTRUKTION
Allgemeine Vorschriften
Jede Einstell- und Verriegelungseinrichtung muss mit einer selbstständigen Verriegelung versehen sein.
Ausnahme: Keine Verriegelung für eine Armlehne, wenn bei einem Fahrzeugaufprall von der Armlehne keine Gefahr für Insassen ausgeht.
Sitzentriegelung von außen und von dem dahinter liegenden Sitz leicht erreichbar (Notrettung).
Allgemeine Vorschriften: Profil
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