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KONSTRUKTION

Allgemeine Prüfungs- Vorschriften

  • Ist die Rückenlehne verstellbar, so ist nach einer Rückwärtsneigung in einer Stellung zu verriegeln, in der die Bezugslinie des Rumpfes der Prüfgruppe mit der Senkrechten einen Winkel von möglichst 25° bildet, falls vom Hersteller nichts anderes angegeben ist

  • Verstellbare Kopfstützen sind in die ungünstigste (im Allgemeinen die höchste) Benutzungsstellung zu bringen

Allgemeine Prüfungs- Vorschriften: Profil


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